News :: Neuregelung des MDK-Prüfverfahrens

Hamburg | 14.Nov.2014

MDKBereits seit Sommer diesen Jahres  ist die neue Regelung zum MDK-Prüfverfahren beschlossen. Wirklich maßgeblich wird die Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres, da diese für alle Patienten, die ab dem 1.1.2015 in ein Krankenhaus aufgenommen werden, gilt.

Was bedeutet das für Sie und wie unterstützt die IOS Sie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben?
Am eigentlichen MDK-Verfahren ändert sich nur wenig. Hier wichtige Änderungen im Überblick:
  • Das Krankenhaus wird durch den MDK über das Datum der Beauftragung und die zu prüfenden Auffälligkeiten informiert.
  • Die betreffenden Unterlagen müssen binnen vier Wochen geliefert werden – in geeigneter elektronischer Form.
  • Ein persönlicher fachlicher Austausch zwischen MDK und Krankenhaus soll bei Bedarf stattfinden.
  • Über das Ergebnis der Leistungsentscheidung und die Gründe informiert die Kasse, nicht der MDK.
  • Das Prüfverfahren muss innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.
  • Für Schlichtungsausschuss müssen Dokumente anonymisiert bereit gestelltwerden.
Anders als bisher müssen also Unterlagen wie die Patientenakte innerhalb von vier Wochen in elektronischer Form an den MDK übermittelt werden. Die IOS unterstützt Sie bei der Einhaltung dieser Auflagen durch sein professionelles und speziell auf das Gesundheitswesen zugeschnittenes Dokumentenmanagementsystem - SE PAVAS. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen schnell und sicher als digitale Akte abgerufen werden können. Dafür bieten wir Ihnen flexible Abholtermine und kurze Verarbeitungszeiten.

SE PDFSE CREATE DVDFür die Bereitstellung der elektronischen Daten sind unsere Softwaremodule SE PDF für den Export von Akten in strukturierte PDFs oder SE CREATE DVD zur Erstellung von selbsttragenden Archiven auf DVD eine ideale Lösung.

SE MDKZudem bieten wir Ihnen mit dem Modul SE MDK die Möglichkeit Personendaten aus den digitalen Dokumenten zu schwärzen und anschließend als PDF auszugeben. Somit können Sie Unterlagen anonymisiert einreichen, wenn Sie auf ein Schiedsverfahren bei strittigen Rechnungen zurückgreifen müssen.

Die elektronische Übermittlung von Informationen wird zum 01.07.2015 umgesetzt. Für eine reibungslose und planungssichere Umsetzung der oben genannten Richtlinien innerhalb Ihres Hauses ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie mehr Informationen zu unseren Softwarelösungen benötigen oder wir Sie bei der Optimierung von Arbeitsabläufen unterstützen können.


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